aus dem Schriftsatz der Beklagten Argentinien vom 3.6.2004:

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http://www.b-wiebel.de/forum/messages/39358.html

vorliegende Klage mit einem Streitwert von € 53,69 ist schikanös

Abgeschickt von rolf (analyse) am 15 Juni, 2004 um 10:47:29

In dem Rechtsstreit
Koch
gegen
Republik Argentinien
- 30 C 1268/04 - 68 -
regen wir im Hinblick auf den Beschluss des Gerichts vom 12.05.2004 aus Gründen der Prozessökonomie erneut an, das
Verfahren auszusetzen
bis über die entscheidungserheblichen völkerrechtlichen Fragestellungen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als des hierfür ausschließlich zuständigen gesetzlichen Richters ergangen ist.
Wir haben bereits mit Schriftsatz vom 25.06.2004 daraufhingewiesen, dass die Verfahren um die sog. „Argentinien-Anleihen" von den Frankfurter Gerichten spätestens vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ausgesetzt werden.

Da das Gericht in seinem Beschluss vom 12.05.2004 selbst zutreffend die Auffassung vertritt, der vorliegende Fall weiche weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht von den bereits gegen die Beklagte anhängigen, gleich gelagerten Verfahren ab, ist eine Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf die vorgreifliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bereits jetzt geboten.
Die vorliegende Klage mit einem Streitwert von € 53,69 ist schikanös, zumal
dem Kläger, der zahlreiche weitere Verfahren gegen die Republik Argentinien
betreibt, bekannt ist, dass die Verfahren von den Frankfurter Gerichten
ausgesetzt werden. Die Klageerhebung im vorliegenden Verfahren erfolgte
nach eigenen Angaben des Klägers gegenüber dem Unterzeichner nur deshalb,
um einen aktuellen Schriftsatz der Beklagten nebst allen aktualisierten Anlagen
zu erhalten.
Da dem Kläger die mit Schriftsatz vom 26.05.2004 vorgelegten Schriftstücke bereits bekannt sind, wurde von einer Beifügung dieser Schriftstücke für den Kläger abgesehen. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der erhebliche Umfang der für den Kläger anzufertigenden Kopien wirtschaftlich in keinem Verhältnis zu der von ihm geltend gemachten Klageforderung in Höhe von € 53,69 stünde.
Es bleibt dem Kläger unbenommen, die Gerichtsakte einzusehen, zumal er sich häufig als Beteiligter oder Zuschauer bei den Gerichten in Frankfurt am Main aufhält und den Kontakt zu Richtern und Geschäftsstellenbeamten sucht. Es ist deshalb für ihn kein zusätzlicher Aufwand, die Gerichtsakte einzusehen.


Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.
..........................
will argentinien eine spzial-zpo ?
argentinien weigert sich den aufforderungen des gerichtes nachzukommen eingaben und anlagen in kopie für den kläger beizufügen.....

sollte argentinien bei einem streitwert von knapp 60 eur die kosten für kopien für unangemessen halten, so steht dem nichts im wege, die forderung des klägers aus der porto- bzw kopierkasse zu begleichen

und schon kehrt rechtsfriede ein

es stimmt schon, dass ich mich oft bei gericht aufhalte und auch den kontakt und das gespräch mit geschäftsstellen und richtern suche....

aber mich dazu aufzufordern mir kenntnis der gegnerischen schriftsätze dadurch zu verschaffen, nach frankfurt zu fahren um dort die prozessakte einzusehen ist schon eine etwas eigenwillige interpretation der zivil prozess ordnung (zpo)

aber ich glaube ohnehin, dass die zeit der kleinen streitwerte vorbei ist....demnächst geht´s zur sache


Antworten:


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Re: vorliegende Klage mit einem Streitwert von € 53,69 ist schikanös

Abgeschickt von Dr. Bengel am 15 Juni, 2004 um 11:19:00:

Antwort auf: vorliegende Klage mit einem Streitwert von € 53,69 ist schikanös von rolf (analyse) am 15 Juni, 2004 um 10:47:29:

: Was will sich der überhaupt aufregen. Er schreibt doch so schön in seinen Schrift-sätzen "jedes effektive Stück wie auch ein Zinscoupons sind genaugenommen ein eigenständiger Rechtsstreit und Streitgegenstand".

Du hast ihn doch nur damit interpretiert und dies umgesetzt.

Das sieht ja fast nach Rosinenpickerei aus, dass die hohen Streitfälle mit Millionenwerten dankend bearbeitet werden und die Kleinfälle in diesem Bereich gerichtlich abgewimmelt werden soll. Einen anderen Eindruck kann man nicht gewinnen.
Antworten:


Re: vorliegende Klage mit einem Streitwert von € 53,69 ist schikanös Dr. Bengel 11:29:45 15/6/2004 ( 0)

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Abgeschickt von Dr. Bengel am 15 Juni, 2004 um 11:29:45:

Antwort auf: Re: vorliegende Klage mit einem Streitwert von € 53,69 ist schikanös von Dr. Bengel am 15 Juni, 2004 um 11:19:00:

: Der genaue Wortlaut aus dem Strba-Schriftsatz gegenüber einem mit bekannten Kläger:

"Der Antrag muss die Zinsscheine nach Nummer, WKN und Fälligkeit erfassen, denn jeder der Zinsscheine verbrieft einen selbständigen Zahlungsanspruch und stellt einen eigenen Streitgegenstand dar".

Wie wahr Herr xyz (vom Betreiber der Website, rolf koch, anonymisiert worden )

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http://www.b-wiebel.de/forum/messages/39395.html

Re: vorliegende Klage mit einem Streitwert von € 53,69 ist schikanös

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Abgeschickt von Wolpi am 15 Juni, 2004 um 17:10:49:

Antwort auf: vorliegende Klage mit einem Streitwert von € 53,69 ist schikanös von rolf (analyse) am 15 Juni, 2004 um 10:47:29:

:Tja. Irgendwo kann man den Argieanwalt verstehen. Bei Deinen Klagen muss sich der doch ohnehin wie ein juristischer Tanz-Nasenbär vorkommen, dass sinnbildlich Rolf seine Miniklagen von Stapel läßt und der Argiebär seine Kopien vom Stapel läßt, zuvor um Akteneinsicht bittet und die Miniklagen mit vollem Ernst und Überzeugung bearbeiten muss, während sich die Kläger über die Miniklagen einen ablachen.

Wieso ziehst Du Deine Klage nicht zurück und beantragst Aufrechnung nach BGB mit einem anderen Zinscoupon. Dann muss der Argiebär noch mehr Aufwand und Stress über sich ergehen lassen und die Show geht weiter?

Wäre doch eine Überlegung wert, um den Argie-zirkus unter www.argentinien-klage.de weiter laufen zu lassen.

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