http://www.tageblatt.com.ar/archivo/2004/09/11-09-04.pdf direkt-Link

ein Ausschnitt aus dem Tageblatt vom 11.9.2004 (Seite 7 unten)

(kleine Nebenbemerkung: ich bin natürlich kein Anwalt; das hat das Tageblatt wohl falsch aus Clarin übernommen)

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Ein Richter in Deutschland entschied
in einer Klage wegen des argentinischen
Defaults für einen Kläger,
der Bonds in Höhe von E
130.000 besitzt. Es handelt sich um
das 9. Urteil in diesem Sinn in
Deutschland. Richter Köhler wies das
von der argentinischen Verteidigung
vorgebrachte Argument entschieden
zurück, dass sich das Land in einem
Notzustand befinde. Der Anwalt des
Klägers, Rolf Koch, der einem Bondsinhaberverband
Namens ADRIA angehört,
wies darauf hin, dass er versuchen
werde, einen diplomatischen Besitz
Argentiniens zu beschlagnahmen.
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